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Richtlinien für Kartenbestellungen

Karten können jederzeit mit den dafür vorgesehenen Formularen für Heim- und Auswärtsspiele bestellt werden.

Die erste Bestellrunde endet zu Beginn der Saison, ca. zwei Wochen nach Bekanntgabe des Spielplans.

Spätestens mit der Bestellung ist das Übergabeprotokoll unterschrieben vorzulegen. Ohne Übergabeprotokoll wird die Bestellung nicht bearbeitet.

Der Kartenausschuss verteilt die vorhandenen Karten. Die erteilte Rechnung gilt als Zusage.

Die Kosten für eine Karte setzen sich zusammen aus dem Kartenpreis laut Kartenaufdruck, den Bearbeitungsgebühren sowie ggf. Portokosten. Bei Auswärtsspielen kommen noch Vorverkaufsgebühren in Höhe von 10% des Kartenpreises hinzu.

Wenn der Kartenpreis bei Zuteilung der Karte noch nicht bekannt ist, wird ein Betrag in Höhe von  40 €  für eine Sitzplatzkarte bzw.  20 €  für eine Stehplatzkarte in Rechnung gestellt. Die genaue Abrechnung erfolgt am Ende der Hin- bzw. Rückrunde.

Die Kosten werden vom angegebenen Konto des Bestellers abgebucht.

Nicht genutzte Karten sind dem Kartenausschuss zurückzugeben. Wenn der Kartenausschuss diese weiter verkaufen kann, wird der Kartenpreis abzüglich Bearbeitungsgebühr erstattet.

Eintrittskarten, die von S04-Mitgliedern im Rahmen der Mitgliederaktion erworben worden sind, können in Kommission verkauft werden, wenn Anfragen beim Kartenausschuss vorliegen.

Bei gemeinsam geplanten Busfahrten erfolgt die Kartenausgabe in der Regel bei der Fahrt.

Besondere Regeln bei der Vergabe von Auswärtskarten an unsere Fanclub-Mitglieder !!!

Stehplatzkarten sind ausschließlich für S04-Mitglieder bestimmt. Eine Personalisierung dieser Stehplatzkarten erfolgt bereits bei der Buchung durch die Ticketabteilung SFCV, ca. 6 Wochen vor dem jeweiligen Auswärtsspiel.

Sitzplatzkarten sind in erster Linie ebenfalls für S04-Mitglieder bestimmt. Nur wenn das Kontingent generell nicht ausgeschöpft wird, können Sitzplatzkarten auch an Nichtmitglieder gehen.

Weiterhin werden Anwesenheitskontrollen am Spieltag stattfinden.

Grundsätzlich sind Doppelbestellungen über die Ticketabteilung des FC Schalke 04 und über die Fan-Club Bestellung auf Grund des Fairplay-Gedanken nicht geduldet und nicht erlaubt. Diese Vorfälle werden von den Kartenausschüssen in den Bezirken, dem Schalker Fan-Club Verband e.V. und der Ticketabteilung des FC Schalke 04 verfolgt und mit Konsequenzen bestraft !

Bei Missachtung dieser Regeln drohen dem Fanclub Geldstrafe und Ausschluss von der Kartenvergabe.

Wenn zum beschriebenen Verfahren noch Fragen bestehen, sind wir Kartenausschussmitglieder gerne bereit darüber Auskunft zu geben.


Erhalt von Eintrittskarten

Dem Kartenempfänger ist bekannt, dass er die Karte(n) auf Grundlage
der gültigen AGB des Fußballclubs Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. erwirbt.
Insbesondere wird er auf Punkt 5.1 der AGB hingewiesen.

Dem Ticketerwerber ist es daher nicht gestattet

1)  Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern

2)  Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben

3)  Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden

4)  Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf die VELTINS-Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind

Bei Karten für Auswärtsspiele akzeptieren Sie die AGB der Gastvereine.

Achtung !

Nicht benötigte Karten an die Elztal-Knappen zurückgeben und nicht selbst verkaufen !

Bei Nichtbefolgen, droht eine Sperre und pro Karte ein Bußgeld in Höhe von 250 €


Übergabeprotokoll für Heimspiele des FC Schalke 04

Vertragspartner :  Schalke-Fanclub „Elztal-Knappen" und Club-Mitglied

Dem Kartenempfänger ist bekannt, dass er die Karte(n) auf Grundlage der gültigen AGB des Fußballclubs Gelsenkirchen Schalke 04 e.V. erwirbt. Insbesondere wird er auf Punkt 5.1 der AGB hingewiesen: „Dem Ticketerwerber ist es daher nicht gestattet: a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern, b) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, d) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt sind.

Mit der Unterschrift des Übergabeprotokolls verpflichte ich mich, für alle Karten, welche ich erhalten habe, nach den oben genannten AGB zu handeln! Somit bin ich einverstanden, dass der Vertragspartner bei Missbrauch meine vollständigen Kontaktdaten dem FC Schalke 04 übermitteln darf. Einer Weitergabe meiner Kontaktdaten im Missbrauchsfall stimme ich hiermit ausdrücklich zu. Der FC Schalke 04 wird dementsprechend lt. der geltenden AGB handeln!